Gewässerordnung des Angelvereins Dannenberg (Elbe) e.V.

Ausgabestand: 01.01.2025

Inhaltsangabe:

  1. Allgemeines
  2. Verhalten an den Gewässern
  3. Mitzuführende Papiere
  4. Mitzuführende Geräte
  5. Anzahl und Ausstattung der Angeln
  6. Verbotene Fanggeräte
  7. Anfüttern und Köder
  8. Gewässeraufsicht
  9. Gewässerfreigaben
  10. Schonzeiten
  11. Mindestmaße / Höchstmaße
  12. Umgang mit dem gefangenen Fisch
  13. Fangbegrenzungen
  14. Führen der Fangliste
  15. Gewässerbeschreibungen
    1. Großes Brack
    2. Conti Teich
    3. Thielenburger See
    4. Alte Jeetzel
    5. Jeetzelkanal
    6. Elbe
    7. Bracks am Stadtbad
  16. Verstöße gegen die Gewässerordnung
  17. Änderungen der Gewässerordnung

Inhalt

  1. Allgemeines

    Die nachfolgenden Bestimmungen sind für alle Vereinsmitglieder und Gastangler an den Vereinsgewässern verbindlich. Die Gewässerordnung wird den Mitgliedern über die Homepage als PDF zur Verfügung gestellt.
    Diese Gewässerordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

  2. Verhalten an den Gewässern

    Jeder Angler hat auf die natürlichen Lebensgemeinschaften im und am Gewässer Rücksicht zu nehmen und damit den Naturschutz und Landschaftsschutz zu sichern.
    Gewässerverunreinigungen, Atemnot von Fischen und Fischsterben sind umgehend dem Vereinsvorsitzenden, dem Gewässerwart oder einem anderen Vorstandsmitglied zu melden. Ist keiner aus diesem Personenkreis erreichbar, so ist die nächste Polizeidienststelle zu informieren.
    Beim Betreten von Weiden und sonstigen Grundstücken sind die Umzäunungen zu schonen und Tore wieder zu schließen.
    Das Befahren der Deiche ist verboten.
    Das Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfall (Papier, Dosen, Gläser, Köderverpackungen usw.) ist verboten, ebenso kann man zur Rechenschaft gezogen werden, wenn man an einem verschmutzen Angelplatz sitzt.
    An den Stauwehren des Jeetzelkanals und der Alten Jeetzel ist das Angeln in einem Bereich von 50 m ober- und unterhalb des Bauwerkes verboten.
    Fahrzeuge aller Art sind auf den dafür vorgesehenen Stellflächen bzw. an Wegrändern abzustellen.
    Das Zelten und Anlegen oder Unterhalten offener Feuerstellen (auch Einweggrills usw.) ist an den Gewässern verboten.

  3. Mitzuführende Papiere

    Folgende Papiere müssen vom Vereinsmitglied an den Gewässern vorgehalten werden:

    • Erlaubnisschein zum Fischfang des AV Dannenberg (Elbe) mit aktuellem Jahresstempel und Lichtbildausweis
    • Aktuelle Fangliste
    • Aktuelle Gewässerordnung (ausgedruckt oder elektronisch)

    Folgende Papiere müssen von Gastanglern an den Gewässern vorgehalten werden:

    • Fischereischein
    • Gastkarte
  4. Mitzuführende Geräte bzw. Ausrüstung

    Folgende Geräte sind beim Angeln immer mitzuführen:

    • Unterfangkescher in geeigneter Größe
    • Schlagholz
    • Hakenlöser
    • Messer
    • Zentimetermaß
    • Kugelschreiber

    An allen fließenden Pachtgewässern ist das Angeln in Wathosen erlaubt.
    Ausnahme ist der Jeetzelkanal von der Seerauer Bahnbrücke bis zur Mündung in die Elbe, hier ist das Angeln nur vom Ufer gestattet.

  5. Anzahl und Ausstattung der Angeln

    An allen Vereinsgewässern bzw. Gewässern der Interessengemeinschaft Jeetzel sind max. 3 Handangeln (Junioren 2 Handangeln) gleichzeitig erlaubt, davon nur eine Raubfischangel (Hecht, Zander Wels).
    Bei der aktiven Angelei (z.B. Spinnfischen) dürfen keine weiteren Angeln benutzt werden.
    Die ausgelegten Angeln müssen jederzeit unter Aufsicht sein.
    Auf Friedfische und Aal darf nur mit einem Einzelhaken geangelt werden.
    Zwillings- oder Drillingshaken sind nur zum Raubfischangeln erlaubt, hier sind maximal 2 Haken zugelassen beim Posen – oder Grundangeln (ein Wobbler, handelsüblich/ käuflich erworben kann benutzt werden).
    Die Angeln sind entsprechend dem Angelzweck zu wählen bzw. zusammenzustellen.

  6. Verbotene Fanggeräte

    Es sind ausdrücklich nur Handangeln und keine weiteren Fanggeräte erlaubt.
    Das Abspannen von Schnüren über mehrere Buhnenköpfe ist untersagt.
    In stehenden Vereinsgewässern ist das Schleppen und Angeln mit dem Kunstköder, wie z.B Blinker, Wobbler, Spoons usw. verboten.
    Das Angeln vom Boot aus ist weder an stehenden, noch an fließenden Gewässern gestattet.

  7. Anfüttern und Köder

    Das Anfüttern und das Ausbringen von Ködern vom Boot aus und das Legen von Bojen ist nicht gestattet.
    Es dürfen alle natürlichen Köder verwendet werden, soweit sie nicht folgenden Einschränkungen unterliegen:

    • keine Frösche oder Warmblütler
    • keine lebenden Wirbeltiere (z.B. Köderfische)
    • keine Salmoniden, Aale, Barben, Hechte, Karpfen, Barsch, Welse und Zander
    • Aalangeln mit totem Köderfisch ist ab Einbruch der Dunkelheit erlaubt.
  8. Gewässeraufsicht

    Polizeibeamte und Fischereiaufseher sind weisungsbefugt. Diesen Personen sind auf Verlangen alle unter Punkt 3 aufgeführten Papiere, die unter Punkt 4 aufgeführten Geräte und der Fang vorzuzeigen.
    Ihren Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.

  9. Gewässerfreigaben

    Alle vom AV Dannenberg (Elbe) gepachteten stehenden Gewässer können von den Mitgliedern vom Anangeln bis zum 31.12. jeden Jahres beangelt werden.
    Für Gäste ist der Thielenburger See ab dem 01.05 freigegeben. Ausnahmen hiervon sind Sonderveranstaltungen, die im Veranstaltungskalender des AV Dannenberg (Elbe) bekannt gegeben werden.
    Alle vom AV Dannenberg (Elbe) gepachteten fließenden Gewässer – auch die Fließgewässer der IG Jeetzel – können ganzjährig beangelt werden.
    Während der Dauer der Veranstaltungen, Ufer & Gewässerreinigung sowie Catch & Clean Day ist das Angeln an allen Vereinsgewässern für Mitglieder nicht erlaubt.

  10. Schonzeiten

    Folgende Hecht- und Zanderschonzeiten sind zu beachten:

    Alle Vereinsgewässer (Ausnahme Elbe) Schonzeit vom 01.01 bis zum 31.05.
    Elbe vom Hafen Damnatz bis Schreibers Haken Schonzeit vom 01.02 bis zum 15.05.
    Bachforelle Schonzeit vom 15.10 bis zum 15.02.

    Das Angeln mit Köderfisch und Kunstködern jeglicher Art ist in der Schonzeit an allen genannten Gewässern nicht zulässig. Graskarpfen und Karauschen sind ganzjährig geschont.
    Rapfen dürfen nur im Jeetzelkanal gefangen werden.
    Sonderregelungen aus Besatzgründen werden auf geeignetem Wege bekannt gegeben. Ansonsten gelten die Schonzeiten gem. Nds. Fischereigesetz.

  11. Mindestmaße / Höchstmaße

    In Anlehnung an die Binnenfischereiordnung des Landes Niedersachsen von 6.7.1989 (§ 3) gelten für Vereinsmitglieder und Gäste folgende Mindestmaße für:

    Fischart Mindestmaß
    Aal 50 cm
    Aland 25 cm
    Äsche 30 cm
    Bachforelle 30 cm
    Barbe 35 cm
    Barsch 25 cm
    Güster 20 cm
    Döbel 25 cm
    Hasel 20 cm
    Hecht 50 cm
    Karpfen 40 cm
    Quappe 45 cm
    Rapfen 40 cm (Kanal)
    Regenbogenforelle 25 cm
    Schleie 30 cm
    Wels 50 cm
    Zander 50 cm

    Zur Unterstützung der natürlichen Reproduktionsfähigkeit sollen bei folgenden Fischarten gefangene Fische, die ein bestimmtes Höchstmaß überschreiten, schonend in das Gewässer zurückgesetzt werden:
    Hecht: 100 cm; Zander: 80 cm; Karpfen: 60 cm

  12. Umgang mit dem gefangenen Fisch

    Gefangene Fische sind mit dem Unterfangkescher an Land zu holen. Maßige Fische sind sofort zu betäuben und anschließend waidgerecht zu töten.
    Gefangene Fische dürfen nicht verkauft werden; es sollen nur soviel Fische gefangen werden, wie der Angler zum Eigenbedarf verwerten kann.
    Gefangene untermaßige Fische bzw. zufällig gehakte Fische oder in der Schonzeit gefangene Fische sind mit nassen Händen anzufassen, vorsichtig vom Haken zu lösen und schonend in das Gewässer zurückzusetzen. Das Hältern von gefangenem Fisch ist nicht erlaubt (Setzkescher, Eimer, …)

  13. Fangmengenbegrenzungen

    Pro Jahr und Mitglied dürfen aus allen stehenden Vereinsgewässern folgende Höchstmengen gefischt werden:
    10 Stück Hechte (2 Stück am Tag), 10 Stück Karpfen (2 Stück am Tag), 10 Forellen (4 Stück beim Anangeln) und 4 Stück Zander (1 Stück am Tag).
    Alle anderen Fischarten unterliegen keiner Fangbegrenzung.
    Fangmengenbegrenzung im Jeetzelkanal (IG Jeetzel): pro Tag 2 Raubfische (Hecht oder Zander), jährlich max. 20 Hechte, 10 Zander und 10 Karpfen.

  14. Führen der Fangliste

    Die Fangliste ist immer mitzuführen. Gefangene maßige Fische sind vor dem Verlassen des Gewässers einzutragen. Die Fanglisten sind spätestens zur JHV für das vergangene Jahr beim Gewässerwart abzugeben. Angler, die ihre Fanglisten nicht abgeben, erhalten keinen Erlaubnisschein.

  15. Gewässerbeschreibungen

    1. Das Große Brack kann von allen Vereinsmitgliedern ab Anangeln bis zum 31.12. jeden Jahres beangelt werden. Zu beachten ist ein Angelverbot in der nordöstlichen Ecke des Bracks zwischen den dort aufgestellten Hinweisschildern.
    2. Der Conti Teich: Dieses Gewässer ist für Junioren ohne Begleitung von Senioren gesperrt.
      Für Vereinsmitglieder ist das Angeln ab Anangeln bis zum 31.12. zu folgenden Zeiten freigegeben: Montag bis Donnerstag: 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr, Freitag von 17:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig.
      Der Schonbezirk und der Verbindungsgraben zum Großen Brack sind für das Angeln gesperrt.
    3. Der Thielenburger See ist er ab Anangeln bis zum 31.12. jeden Jahres freigegeben. Gäste dürfen dieses Gewässer ab dem 01.05. bis zum 31.12. beangeln.
      Im ausgeschilderten Schutzgebiet ist das Angeln verboten.
      Für Sonderveranstaltungen laut Veranstaltungskalender wird das Gewässer stundenweise gesperrt.
    4. Die Alte Jeetzel kann von Vereinsmitgliedern und Gästen an beiden Ufern zwischen dem Pumpwerk Lüggau bis unterhalb Prabstorf (Schild AV Dannenberg) auf einer Länge von ca. 5 km ganzjährig beangelt werden.
    5. Der Jeetzelkanal (Neue Jeetzel) kann von Vereinsmitgliedern vom Wehr Blütlingen bis zur Einmündung in die Elbe einschließlich des „Hitzacker See“ auf einer Strecke von ca. 40 km an beiden Ufern beangelt werden.
      Das Ostufer des „Hitzacker See“ ist in der Zeit vom 01.04 bis zum 15.07. gesperrt.
      In der Ortslage Hitzacker ist ein ganzjähriges, beidseitiges Angelverbot für Vereinsmitglieder am Jeetzelkanalverlauf zwischen den Brücken K36 (Verbindungsstraße Hitzacker nach Wussegel) und der Drawehnertorstraßenbrücke eingerichtet. Der Sportboothafen in Hitzacker ist in der Hauptbootsaison für alle Fischerei gesperrt. Die Zufahrt von der Elbe und der Auslauf hinter der Brücke ist ganzjährig freigegeben. Es ist Rücksicht auf ein- bzw. auslaufende Boote zu nehmen. Die Angelleinen sind einzuholen!!
    6. Die Elbe ist von Vereinsmitgliedern und Gästen ganzjährig vom Hafen Damnatz bis Schreibers Haken auf einer Strecke von ca. 5 km am niedersächsischen Ufer zu beangeln.
      Das Angeln im Damnatzer Hafen mit elektronischen akustischen Bißanzeigern ist von 21.00 Uhr bis 07.00 Uhr verboten.
    7. Die beiden Bracks am Stadtbad sind nur für Sonderveranstaltungen laut Veranstaltungskalender für Vereinsmitglieder zum Angeln freigegeben.
  16. Verstöße gegen die Gewässerordnung

    Verstöße von Vereinsmitgliedern gegen einzelne Bestimmungen dieser Gewässerordnung werden entsprechend der Satzung des AV Dannenberg (Elbe) geahndet.
    Verstöße von Gastanglern gegen einzelne Bestimmungen dieser Gewässerordnung werden mit dem umgehenden Einzug der Angelerlaubnis geahndet.

  17. Änderungen der Gewässerordnung

    Änderungen werden auf geeignetem Wege (z. B.: Jahreshauptversammlung oder Homepage des AV Dannenberg www.angelverein-dannenberg.de zur Verfügung gestellt.

Download

Hier könnt ihr die aktuelle Gewässerordnung herunterladen.