Gewässerordnung des Angelverein Dannenberg (Elbe) e.V. für Gäste
Ausgabestand: 05.01.2021
Inhaltsangabe:
- Allgemeines
- Verhalten an den Gewässern
- Mitzuführende Papiere
- Mitzuführende Geräte
- Anzahl und Ausstattung der Angeln
- Verbotene Fanggeräte
- Anfüttern und Köder
- Gewässeraufsicht
- Schonzeiten
- Mindestmaße / Höchstmaße
- Fische unter Artenschutz
- Umgang mit dem gefangenen Fisch
- Fangbegrenzungen
- Gewässerbeschreibungen
- Thielenburger See
- Alte Jeetzel
- Jeetzelkanal
- Elbe
- Verstöße gegen die Gewässerordnung
Inhalt
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Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen sind für alle Vereinsmitglieder und Gastangler an den Vereinsgewässern verbindlich.
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Verhalten an den Gewässern
Jeder Angler hat auf die natürlichen Lebensgemeinschaften im und am Gewässer Rücksicht zu nehmen und damit den Naturschutz und Landschaftsschutz zu sichern.
Jeder Angelfischer ist zur Hege gemäß § 40 des Nds. Fischereigesetzes verpflichtet.
Gewässerverunreinigungen, Atemnot von Fischen und Fischsterben sind umgehend dem Vereinsvorsitzenden, dem Gewässerwart oder einem anderen Vorstandsmitglied zu melden. Ist keiner aus diesem Personenkreis erreichbar, so ist die nächste Polizeidienststelle zu informieren.
Beim Betreten von Weiden und sonstigen Grundstücken sind die Umzäunungen zu schonen und Tore wieder zu schließen.
Das Befahren der Deiche ist verboten.
Das Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfall (Papier, Dosen, Gläser, Köderverpackungen usw.) ist verboten.
Die Ufer, deren Befestigung sowie sonstige wasserbauliche Anlagen aller Art dürfen nicht beschädigt werden.
An den Stauwehren des Jeetzelkanals und der Alten Jeetzel ist das Angeln in einem Bereich von 50 m ober- und unterhalb des Bauwerkes verboten.
Fahrzeuge aller Art sind auf den dafür vorgesehenen Stellflächen bzw. an Wegrändern abzustellen.
Das Zelten und Anlegen oder Unterhalten offener Feuerstellen (auch Einweggrills usw.) ist an den Gewässern verboten. -
Mitzuführende Papiere
Folgende Papiere müssen vom Angler an den Gewässern vorgehalten werden:
- Fischereischein oder Lichtbildausweis
- Fischereierlaubnisschein (Gastkarte)
- Gewässerordnung (Auch als PDF auf Smartphone oder Tablet – Download hier am Ende als PDF möglich)
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Mitzuführende Geräte bzw. Ausrüstung
Folgende Geräte sind beim Angeln immer mitzuführen:
- Unterfangkescher in geeigneter Größe
- Schlagholz
- Hakenlöser
- Messer
- Zentimetermaß
An allen fließenden Pachtgewässern ist das Angeln in Wathosen erlaubt.
Ausnahme ist der Jeetzelkanal von der Seerauer Bahnbrücke bis Ende „Hitzacker See” (Fischerei Ende), hier ist das Angeln nur vom Ufer aus gestattet. -
Anzahl und Ausstattung der Angeln
An allen Vereinsgewässern bzw. Gewässern der Interessengemeinschaft Jeetzel e. V. sind 3 Handangeln (Junioren 2 Handangeln), davon eine Raubfischangel, erlaubt.
Auf Friedfische darf nur mit einfachem Haken geangelt werden. Zwillings- oder Drillingshaken sind nur zum Raubfischangeln erlaubt. An jeder Angel darf maximal 1 Haken montiert sein.
Die Angeln sind entsprechend dem Angelzweck zu wählen bzw. zusammenzustellen. -
Verbotene Fanggeräte
In den Vereinsgewässern darf der Fischfang von Mitgliedern und Gästen nicht ausgeübt werden mit:
- Reusen, Netzen
- Grundschnüren, Schlingen
- Explosivstoffen
- Setzangeln, Trollangeln
- Elektrofanggeräte
- Gaff
In stehenden Vereinsgewässern sind das Angeln mit dem Kunstköder und das Benutzen der „Senke“ verboten.
Das Angeln vom Boot aus ist weder an stehenden noch an fließenden Gewässern gestattet. -
Anfüttern und Köder
Das Anfüttern vom Boot aus und das Legen von Bojen ist nicht gestattet.
Es dürfen alle natürlichen und künstlichen Köder verwendet werden soweit sie nicht folgenden Einschränkungen unterliegen:- keine Frösche oder Warmblütler
- keine lebenden Wirbeltiere (auch keine Köderfische)
- keine bedrohten Arten wie Salmoniden, Aale, Barben, Hechte, Karpfen, Welse und Zander
Aalangeln mit totem Köderfisch ist ab Einbruch der Dunkelheit erlaubt.
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Gewässeraufsicht
Polizeibeamte und Fischereiaufseher sind weisungsbefugt. Diesen Personen sind auf Verlangen alle unter Punkt 3 aufgeführten Papiere, die unter Punkt 4 aufgeführten Geräte und der Fang vorzuzeigen.
Ihren Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.
Jedes volljährige Vereinsmitglied ist nach Vorzeigen der eigenen, gültigen Papiere ebenfalls berechtigt, unbekannte Angler an den Vereinsgewässern auf die Angelerlaubnis hin zu überprüfen. -
Schonzeiten
Folgende Hecht- und Zanderschonzeiten sind zu beachten:
- Alle Vereinsgewässer (Ausnahme Elbe):
Schonzeit vom 01.01 bis zum 31.05. - Elbe vom Hafen Damnatz bis Schreibers Haken:
Schonzeit vom 01.02 bis zum 30.04. - Bachforelle
Schonzeit vom 15.10 bis zum 15.02. - Rapfen darf NUR im Jetzelkanal beangelt werden.
- Graskarpfen sind ganzjährig geschont.
Das Angeln mit Köderfisch und Kunstködern jeglicher Art ist in der Schonzeit an allen genannten Gewässern nicht zulässig.
- Alle Vereinsgewässer (Ausnahme Elbe):
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Mindestmaße / Höchstmaße
In Anlehnung an die Binnenfischereiordnung des Landes Niedersachsen von 6.7.1989 (§ 3) gelten für Vereinsmitglieder und Gäste folgende Mindestmaße für:
Fischart Mindestmaß Aal 45 cm Aland 25 cm Äsche 30 cm Bachforelle 30 cm Barbe 35 cm Barsch 25 cm Güster 20 cm Döbel 25 cm Hasel 20 cm Hecht 50 cm Karpfen 40 cm Quappe 45 cm Regenbogenforelle 25 cm Schleie 30 cm Wels 50 cm Zander 50 cm Flusskrebs 11 cm Rapfen 40 cm Zur Unterstützung der natürlichen Reproduktionsfähigkeit sollen bei folgenden Fischarten gefangene Fische, die ein bestimmtes Höchstmaß überschreiten schonend in das Gewässer zurückgesetzt werden:
Jeetzelkanal: Hecht: 100 cm; Zander: 80 cm; Karpfen: 60 cm
AV-Gewässer außer Elbe: Hecht: 100 cm; Zander: 100 cm
Rapfen darf NUR im Jetzelkanal beangelt werden -
Fische unter Artenschutz
Laut Niedersächsischer Binnenfischereiverordnung vom 6.7.1989 (§ 2) ist es verboten folgende Fischarten zu fangen:
Bachneunauge, Bachschmerle, Bitterling, Elritze, Flussneunauge, Groppe (Koppe, Mühlkoppe), Lachs, Meerforelle, Meerneunauge, Nase, Schlammpeitzger, Steinbeißer und StörRapfen darf NUR im Jetzelkanal beangelt werden
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Umgang mit dem gefangenen Fisch
Gefangene Fische sind mit dem Unterfangkescher an Land zu holen. Maßige Fische sind sofort zu betäuben und anschließend waidgerecht zu töten.
Gefangene Fische dürfen nicht verkauft werden; es sollen nur soviel Fische gefangen werden, wie der Angler mit Eigenbedarf verwerten kann.
Gefangene untermaßige Fische bzw. zufällig gehakte Fische oder in der Schonzeit gefangene Fische sind mit nassen Händen anzufassen, vorsichtig vom Haken zu lösen und schonend in das Gewässer zurückzusetzen. -
Fangmengenbegrenzungen
Fangmengenbegrenzung im Jeetzelkanal(IG Jeetzel): pro Tag 2 Raubfische (Hecht oder Zander), 2 Friedfische (Karpfen oder Schleie), jährlich max. 20 Hechte, 10 Zander und 10 Karpfen.
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Gewässerbeschreibungen
- Der Thielenburger See hat eine Gewässergröße von ca. 12 ha. Für Vereinsmitglieder ist er ab Anangeln bis zum 31.12. jeden Jahres freigegeben. Gäste dürfen dieses Gewässer ab dem 01.05. bis zum 31.12. beangeln.
Im ausgeschilderten Schutzgebiet ist das Angeln verboten.
Für Sonderveranstaltungen laut Veranstaltungskalender wird das Gewässer stundenweise gesperrt. - Die Alte Jeetzel kann von Vereinsmitgliedern und Gästen an beiden Ufern zwischen dem Pumpwerk Lüggau bis unterhalb Prabstorf (Schild AV Dannenberg) auf einer Länge von ca. 5 km ganzjährig beangelt werden.
Mitglieder des AV Dannenberg können die Alte Jeetzel zusätzlich bis zum Düker Soven beangeln. - Der Jeetzelkanal (Neue Jeetzel) kann von Gästen vom Wehr Blütlingen bis Ausgang „Hitzacker See“ auf einer Strecke von ca. 38 km an beiden Ufern beangelt werden.
Das Ostufer des „Hitzacker See“ ist in der Zeit vom 01.04 bis zum 15.07. gesperrt. - Die Elbe ist von Gästen ganzjährig vom Hafen Damnatz bis Schreibers Haken auf einer Strecke von ca. 5 km am niedersächsischen Ufer zu beangeln.
Sonderregelungen aus Besatzgründen werden auf geeignetem Wege bekannt gegeben.
- Der Thielenburger See hat eine Gewässergröße von ca. 12 ha. Für Vereinsmitglieder ist er ab Anangeln bis zum 31.12. jeden Jahres freigegeben. Gäste dürfen dieses Gewässer ab dem 01.05. bis zum 31.12. beangeln.
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Verstöße gegen die Gewässerordnung
Verstöße von Gastanglern gegen einzelne Bestimmungen dieser Gewässerordnung werden mit dem umgehenden Einzug der Angelerlaubnis geahndet.
Download
Hier könnt ihr die aktuelle Gewässerordnung herunterladen.
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